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Fallende Zinsen

Ein zinsgünstiger Kredit vom Chef ist vor allem für Mitarbeiter interessant, die eine Immobilie erwerben. Doch wenn der vereinbarte Zins unter 5 Prozent liegt, müssen sie die Differenz zwischen diesen 5 Prozent und dem geringeren Zinssatz ihres Kredits als geldwerten Vorteil versteuern.
Das ist nicht in Ordnung, meint das Finanzgericht Köln, denn derzeit gibt es marktübliche Kredite sogar schon unter 4 Prozent. Daher entsteht bei einem Firmenkredit von beispielsweise 3,8 Prozent gar kein Vorteil. Nun muss der Bundesfinanzhof über diesen Fall entscheiden.
Tipp: Betroffene sollten Einspruch gegen ihren Steuerbescheid einlegen und das BFH-Urteil abwarten (Az. VI R 32/05).