Neue Werte 2006
Die wichtigen Rechengrößen in der Sozialversicherung wurden für 2006 angehoben. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen bedeutet für Beschäftigte, die mit ihrem Einkommen über der alten Beitragsbemessungsgrenze lagen, dass sie ab 2006 einen höheren Beitrag zahlen. Nur das, was über der Grenze liegt, bleibt beitragsfrei. Die Versicherungspflichtgrenze ist der Betrag, ab dem keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse mehr besteht – wer mehr verdient, kann sich aber freiwillig dort versichern. Die Bezugsgröße gibt das Durchschnittseinkommen der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 2004 wieder.Versicherungsschutz in Gefahr
Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen fahren, gefährden ihren Versicherungsschutz....
Fallende Zinsen
Ein zinsgünstiger Kredit vom Chef ist vor allem für Mitarbeiter interessant, die...
Vorsicht bei Vertragsänderung
Der Steuervorteil für Lebensversicherungen ist schon seit 2005 gestrichen – nur...
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Rürup-Rente für Selbstständige
Am Ziel vorbeiVon der Rürup-Rente sollen vor allem Selbstständige profitieren,...