Vorsicht bei Vertragsänderung
Der Steuervorteil für Lebensversicherungen ist schon seit 2005 gestrichen – nur für Altverträge bleibt er bestehen. Aber die Idee, jetzt einfach bei einem Altvertrag die Laufzeit zu verlängern, zieht nicht. Nachträgliche Änderungen wichtiger Klauseln wie Laufzeit, Versicherungssumme oder insgesamt zu zahlende Beiträge sind wie der Abschluss eines neuen Vertrags – und damit ist der Steuervorteil verloren, urteilte der Bundesfinanzhof (Az. VIII R 71/04). Anders kann das sein, wenn im Vertrag schon die Möglichkeit einer späteren Änderung vorgesehen war.Versicherungsschutz in Gefahr
Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen fahren, gefährden ihren Versicherungsschutz....
Fallende Zinsen
Ein zinsgünstiger Kredit vom Chef ist vor allem für Mitarbeiter interessant, die...
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Neue Werte 2006
Die wichtigen Rechengrößen in der Sozialversicherung wurden für 2006 angehoben....
Rürup-Rente für Selbstständige
Am Ziel vorbeiVon der Rürup-Rente sollen vor allem Selbstständige profitieren,...